Beschlossen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Juli 2026.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Aktiv vor Ort“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz „e. V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist in erster Linie die Förderung des Sports im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 21 Abgabenordnung.
- Ergänzend verfolgt der Verein Bildungs- und Erziehungsangebote ausschließlich zur Unterstützung und Förderung des sportbezogenen Satzungszwecks, insbesondere im Bereich Bewegungsförderung, Gesundheitsbildung und sportpädagogischer Entwicklung.
- Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten, insbesondere Eltern-Kind-Turnen, Kinder- und Jugendsport, Kindertanz, Fitness- und Gesundheitssport, Gymnastik, Yoga, Koordinations- und Bewegungstraining, Seniorensport, freizeitorientierten Breitensport sowie vergleichbare sportliche Angebote, durch regelmäßigen Trainings- und Übungsbetrieb in unterschiedlichen Alters- und Leistungsgruppen, durch vereinseigene Kurse, Sportgruppen und Trainingszeiten, durch sportbezogene Bildungsangebote mit pädagogischem Schwerpunkt sowie durch Ferienprogramme und projektbezogene Bewegungsangebote mit sportlichem Schwerpunkt.
- Gäste können im Rahmen eines auf höchstens vier Wochen begrenzten Probetrainings an den Sport- und Bewegungsangeboten des Vereins teilnehmen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung.
§ 3 Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein verfolgt seine steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar im Sinne des § 57 AO.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche sowie jede förderungswürdige juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins.
- Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zu erklären.
- Die Beitragshöhe sowie mögliche Ermäßigungen werden in einer Beitragsordnung geregelt.
- Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied erheblich gegen die Interessen des Vereins verstößt. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 5 Organe des Vereins
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand,
- weitere Gremien, soweit diese von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
- Die Einladung erfolgt schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über Satzungsänderungen, Vorstandswahlen, Beitragsordnungen, Entlastung des Vorstands und grundlegende Vereinsangelegenheiten.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
- Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln.
- Mitgliederversammlungen können in Präsenz, digital oder hybrid durchgeführt werden.
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter sowie vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden.
- Beide Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
- Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig.
- Ersatzberufung ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung möglich.
- Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich zu dokumentieren.
- Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet das Los.
§ 8 Vergütung und Aufwandsersatz
- Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt.
- Vergütungen und Aufwandsentschädigungen können gesetzeskonform gewährt werden.
§ 9 Kassenprüfung
- Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre eine Kassenprüferin oder einen Kassenprüfer.
- Diese Person darf nicht dem Vorstand angehören.
§ 10 Haftung
- Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 Satzungsänderungen
- Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
- Formale Satzungsänderungen, die vom zuständigen Registergericht, vom zuständigen Finanzamt oder von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung verlangt werden, kann der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vornehmen.
§ 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
- Die Auflösung bedarf einer Dreiviertelmehrheit.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine als förderungswürdig anerkannte Berliner Sportorganisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Förderung des Sports zu verwenden hat.
Die vorstehende Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.07.2026 beschlossen und stimmt mit dem gefassten Beschluss überein. Berlin, den 29. Juli 2026 – Sabine Berndt, Vorsitzende, und Tim Nitschke, Vorsitzender.