Vereinsunterlagen

Beitragsordnung

Beschlossen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Juni 2026, in Kraft seit dem 1. Juli 2026. Vereinsregister: VR 42468.

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§ 1 Grundlage

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragspflichten der Mitglieder des Vereins Aktiv vor Ort e.V.
  2. Die Beitragsordnung wird auf Grundlage der Satzung des Vereins beschlossen und kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
  3. Die Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Alle Mitglieder sind grundsätzlich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.
  3. Die Beitragspflicht endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung der Mitgliedschaft.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 3 Beitragshöhe

Beitragskategorie A – Standardangebote

Für Vereinsangebote mit regulären Raum- und Betriebskosten gelten folgende monatliche Beiträge:

  • Regelbeitrag: 30,00 €
  • Ermäßigter Beitrag: 25,00 €
  • Sozialbeitrag: 20,00 €

Beitragskategorie B – Angebote mit erhöhten Raumkosten

Für Vereinsangebote mit erhöhten Raum-, Miet- oder Betriebskosten gelten folgende monatliche Beiträge:

  • Regelbeitrag: 35,00 €
  • Ermäßigter Beitrag: 30,00 €
  • Sozialbeitrag: 25,00 €
  1. Die Zuordnung einzelner Vereinsangebote zu den Beitragskategorien erfolgt durch den Vorstand.
  2. Die jeweils aktuelle Zuordnung wird den Mitgliedern bekanntgegeben.

§ 4 Ermäßigter Beitrag

  1. Der ermäßigte Beitrag dient der Förderung von Familien sowie der regelmäßigen Teilnahme an mehreren Vereinsangeboten.
  2. Der ermäßigte Beitrag wird insbesondere gewährt bei mehreren gleichzeitig angemeldeten Kindern einer Familie, bei der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Vereinsangebote durch dieselbe Person sowie in weiteren vom Vorstand festgelegten Fällen.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Gewährung des ermäßigten Beitrages.
  4. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des ermäßigten Beitrages besteht nicht.

§ 5 Sozialbeitrag

Der Sozialbeitrag kann insbesondere gewährt werden für:

  • Schülerinnen und Schüler ab Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Berlinpasses
  • Personen mit nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit
  1. Die Anspruchsvoraussetzungen sind auf Verlangen des Vorstandes nachzuweisen.
  2. Über die Gewährung entscheidet der Vorstand.

§ 6 Härtefallregelung und soziale Teilhabe

  1. Der Verein verfolgt das Ziel, allen Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilnahme an seinen Angeboten zu ermöglichen.
  2. Der Vorstand kann auf Antrag Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise ermäßigen, stunden oder erlassen.
  3. Zur Förderung der sozialen Teilhabe kann der Verein Mittel für soziale Härtefälle bereitstellen.
  4. Über Art und Umfang einer Unterstützung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
  5. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

§ 7 Probetraining

  1. Interessierte Personen können an einem kostenlosen Probetraining je Vereinsangebot teilnehmen.
  2. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§ 8 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschriftverfahren.
  3. Alternativ kann die Zahlung per Überweisung erfolgen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils spätestens bis zum 7. Kalendertag des laufenden Monats fällig.

§ 9 Beitragsrückstände

  1. Mitglieder, die mit ihren Beiträgen in Verzug geraten, können schriftlich gemahnt werden.
  2. Entstehende Rücklastschriftgebühren sowie nachgewiesene Bankkosten können dem Mitglied weiterberechnet werden.
  3. Vor weiteren Maßnahmen soll grundsätzlich geprüft werden, ob eine soziale Härtefallsituation vorliegt.
  4. Der Verein strebt grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung mit seinen Mitgliedern an.

§ 10 Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 11 Kündigung der Mitgliedschaft

  1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich oder in Textform möglich.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende.
  3. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Verein.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Aktiv vor Ort e.V. am 13.06.2026 beschlossen und tritt am 01.07.2026 in Kraft.

Berlin, den 13. Juni 2026 – Tim Nitschke, Vorsitzender, und Sabine Berndt, Vorsitzende.