Beschlossen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Juni 2026, in Kraft seit dem 1. Juli 2026. Vereinsregister: VR 42468.
Beitragsordnung als PDF
Die unterschriebene Fassung zum Herunterladen und Ausdrucken.
§ 1 Grundlage
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragspflichten der Mitglieder des Vereins Aktiv vor Ort e.V.
- Die Beitragsordnung wird auf Grundlage der Satzung des Vereins beschlossen und kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
- Die Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins.
§ 2 Beitragspflicht
- Alle Mitglieder sind grundsätzlich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.
- Die Beitragspflicht endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung der Mitgliedschaft.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 3 Beitragshöhe
Beitragskategorie A – Standardangebote
Für Vereinsangebote mit regulären Raum- und Betriebskosten gelten folgende monatliche Beiträge:
- Regelbeitrag: 30,00 €
- Ermäßigter Beitrag: 25,00 €
- Sozialbeitrag: 20,00 €
Beitragskategorie B – Angebote mit erhöhten Raumkosten
Für Vereinsangebote mit erhöhten Raum-, Miet- oder Betriebskosten gelten folgende monatliche Beiträge:
- Regelbeitrag: 35,00 €
- Ermäßigter Beitrag: 30,00 €
- Sozialbeitrag: 25,00 €
- Die Zuordnung einzelner Vereinsangebote zu den Beitragskategorien erfolgt durch den Vorstand.
- Die jeweils aktuelle Zuordnung wird den Mitgliedern bekanntgegeben.
§ 4 Ermäßigter Beitrag
- Der ermäßigte Beitrag dient der Förderung von Familien sowie der regelmäßigen Teilnahme an mehreren Vereinsangeboten.
- Der ermäßigte Beitrag wird insbesondere gewährt bei mehreren gleichzeitig angemeldeten Kindern einer Familie, bei der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Vereinsangebote durch dieselbe Person sowie in weiteren vom Vorstand festgelegten Fällen.
- Der Vorstand entscheidet über die Gewährung des ermäßigten Beitrages.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des ermäßigten Beitrages besteht nicht.
§ 5 Sozialbeitrag
Der Sozialbeitrag kann insbesondere gewährt werden für:
- Schülerinnen und Schüler ab Vollendung des 18. Lebensjahres
- Studierende
- Auszubildende
- Rentnerinnen und Rentner
- Inhaberinnen und Inhaber eines Berlinpasses
- Personen mit nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit
- Die Anspruchsvoraussetzungen sind auf Verlangen des Vorstandes nachzuweisen.
- Über die Gewährung entscheidet der Vorstand.
§ 6 Härtefallregelung und soziale Teilhabe
- Der Verein verfolgt das Ziel, allen Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilnahme an seinen Angeboten zu ermöglichen.
- Der Vorstand kann auf Antrag Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise ermäßigen, stunden oder erlassen.
- Zur Förderung der sozialen Teilhabe kann der Verein Mittel für soziale Härtefälle bereitstellen.
- Über Art und Umfang einer Unterstützung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
- Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
§ 7 Probetraining
- Interessierte Personen können an einem kostenlosen Probetraining je Vereinsangebot teilnehmen.
- Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
§ 8 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich zu entrichten.
- Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschriftverfahren.
- Alternativ kann die Zahlung per Überweisung erfolgen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils spätestens bis zum 7. Kalendertag des laufenden Monats fällig.
§ 9 Beitragsrückstände
- Mitglieder, die mit ihren Beiträgen in Verzug geraten, können schriftlich gemahnt werden.
- Entstehende Rücklastschriftgebühren sowie nachgewiesene Bankkosten können dem Mitglied weiterberechnet werden.
- Vor weiteren Maßnahmen soll grundsätzlich geprüft werden, ob eine soziale Härtefallsituation vorliegt.
- Der Verein strebt grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung mit seinen Mitgliedern an.
§ 10 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 11 Kündigung der Mitgliedschaft
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich oder in Textform möglich.
- Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende.
- Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Verein.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Aktiv vor Ort e.V. am 13.06.2026 beschlossen und tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Berlin, den 13. Juni 2026 – Tim Nitschke, Vorsitzender, und Sabine Berndt, Vorsitzende.